Forderungsprüfung
ASIA QUICK Münster GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur ASIA QUICK Münster GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2025, Aktenzeichen 77 IN 69/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 69/19
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 13988
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 69/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 13988 eingetragenen ASIA QUICK Münster GmbH, Hammer Straße 61, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raju Gurung, Freiburger Weg 16, 48151 Münster
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 143 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 69/19
Amtsgericht Münster, 28.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 13988 eingetragenen ASIA QUICK Münster GmbH, Hammer Straße 61, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raju Gurung, Freiburger Weg 16, 48151 Münster
soll die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderung lfd. Nr. 143 im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 69/19
Amtsgericht Münster, 28.11.2025