Forderungsprüfung
ASIA QUICK Münster GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur ASIA QUICK Münster GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2020, Aktenzeichen 77 IN 69/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 77 IN 69/19
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB HRB 13988
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.10.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 69/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 13988 eingetragenen ASIA
QUICK Münster GmbH, Hammer Straße 61, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Raju Gurung, Freiburger Weg 16, 48151 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 02.11.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 69/19
Amtsgericht Münster, 12.10.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 13988 eingetragenen ASIA
QUICK Münster GmbH, Hammer Straße 61, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Raju Gurung, Freiburger Weg 16, 48151 Münster
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 02.11.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Münster, Zimmer Nr. 221 B niedergelegt.
77 IN 69/19
Amtsgericht Münster, 12.10.2020