Insolvenzbekanntmachung

ASIA QUICK Münster GmbH

Münster

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur ASIA QUICK Münster GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2020, Aktenzeichen 77 IN 69/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
77 IN 69/19
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB HRB 13988
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.04.2020
Rechtsform
GmbH

Termine und Fristen

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  • Berichtstermin (Gläubigerversammlung) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 77 IN 69/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Münster unter HRB 13988 eingetragenen ASIA
QUICK Münster GmbH, Hammer Straße 61, 48153 Münster, gesetzlich vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Raju Gurung, Freiburger Weg 16, 48151 Münster

wird für den Stichtag am 26.05.2020, der dem Berichtstermin entspricht,
folgender weiterer Tagesordnungspunkt festgesetzt:

* Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung des schuldnerischen
Unternehmens im Ganzen auch an einen besonders Interessierten (§§ 160, 162
InsO) gem. Kaufvertrag vom 06.04.2020/03.04.2020 zu einem Kaufpreis in Höhe
von 8.500,00 EUR.

Bis zum 26.05.2020 können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen (Zustimmung
/Ablehnung) zum vorgenannten Tagesordnungspunkt abgegeben. Es wird darauf
hingewiesen, dass entsprechende Erklärungen nicht an eine Bedingung geknüpft
werden können.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Schriftsatz des Verwalters vom
07.04.2020 nebst Beschlussanträgen verwiesen.

Der Schriftsatz mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage sowie der
entsprechende Kaufvertrag können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 221
B eingesehen werden.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil,
ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§
5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

77 IN 69/19
Amtsgericht Münster, 21.04.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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