Sicherungsmaßnahme
Alpine Bau Deutschland AG
Eching
Das Amtsgericht Landshut hat zur Alpine Bau Deutschland AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.06.2013, Aktenzeichen IN 473/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 473/13
- Registerbezug
- München, HRB 158816
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.06.2013
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Landshut
- Insolvenzgericht -
Maximilianstraße 20-22, 84028 Landshut
Telefon: 0871/84--0, Fax: 0871/84-1146
Geschäftsnummer: IN 473/13
(Bitte immer angeben)
Landshut, 19.6.2013
Beschluß
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Alpine Bau Deutschland AG, Fürholzener Str. 12-14, 85386 Eching
gesetzlich vertreten durch
Vorstand Dr. Bernhard Baumgartner
Vorstand Ramon Gregorio Gomez Andrio
Vorstand Oscar Ruiz Rodriguez
Vorstand Frank Jainz
Es wird am 19.06.2013 um 15.15 Uhr
vorläufige Eigenverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Sachwalter mit den dazu gehörigen
gesetzlichen Rechten und Pflichten wird bestellt:
Herr Arndt Geiwitz, Steinmetzstr. 10, 85435 Erding.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des
Sachwalters ihr Vermögen selbst zu verwalten und darüber
zu verfügen.
Der vorläufige Sachwalter wird gemäß
§§ 22 Abs.1 Satz 2 Nr.3 und Abs. 2, 270a Abs.1 Satz 2 und
274 InsO damit beauftragt
zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten
des Verfahrens decken wird
und als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungs-
grund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortfüh-
rung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen.
Das Gutachten ist binnen 3 Monaten zu erstellen.
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräu-
me der Schuldnerin zu betreten und dort die Nachforschungen
anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter
Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten
und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
§§ 22 Abs. 3, 270a Abs. 2, 274 InsO.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuld-
nerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände
betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt,
§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Absonderungsberechtigten Gläubigern ist die Abholung von
Gegenständen der Schuldnerin untersagt, aussonderungsbe-
rechtigte Gläubiger dürfen Gegenstände weder verwerten noch
einziehen, § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO.
Ein vorläufiger Gläubigerausschuß gemäß § 22a InsO wird mit
folgenden 3 Mitgliedern eingesetzt:
1. Bilfinger R&M Ausbau GmbH, Gneisenaustr. 15, 80992
München, vertreten durch den GF Joachim Mosch
2. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Augsburg, ver-
treten durch Herrn Karl Bauer, Kohlstadtstr. 6, 86459
Gessertshausen
3. Euler Hermes Deutschl.AG, v.d.H.Thomas
Harbrecht, Friedensallee 254, 22763 Hamburg
- Insolvenzgericht -
Maximilianstraße 20-22, 84028 Landshut
Telefon: 0871/84--0, Fax: 0871/84-1146
Geschäftsnummer: IN 473/13
(Bitte immer angeben)
Landshut, 19.6.2013
Beschluß
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Alpine Bau Deutschland AG, Fürholzener Str. 12-14, 85386 Eching
gesetzlich vertreten durch
Vorstand Dr. Bernhard Baumgartner
Vorstand Ramon Gregorio Gomez Andrio
Vorstand Oscar Ruiz Rodriguez
Vorstand Frank Jainz
Es wird am 19.06.2013 um 15.15 Uhr
vorläufige Eigenverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Sachwalter mit den dazu gehörigen
gesetzlichen Rechten und Pflichten wird bestellt:
Herr Arndt Geiwitz, Steinmetzstr. 10, 85435 Erding.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des
Sachwalters ihr Vermögen selbst zu verwalten und darüber
zu verfügen.
Der vorläufige Sachwalter wird gemäß
§§ 22 Abs.1 Satz 2 Nr.3 und Abs. 2, 270a Abs.1 Satz 2 und
274 InsO damit beauftragt
zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten
des Verfahrens decken wird
und als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungs-
grund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortfüh-
rung des Unternehmens der Schuldnerin bestehen.
Das Gutachten ist binnen 3 Monaten zu erstellen.
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräu-
me der Schuldnerin zu betreten und dort die Nachforschungen
anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter
Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten
und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
§§ 22 Abs. 3, 270a Abs. 2, 274 InsO.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuld-
nerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände
betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt,
§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Absonderungsberechtigten Gläubigern ist die Abholung von
Gegenständen der Schuldnerin untersagt, aussonderungsbe-
rechtigte Gläubiger dürfen Gegenstände weder verwerten noch
einziehen, § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO.
Ein vorläufiger Gläubigerausschuß gemäß § 22a InsO wird mit
folgenden 3 Mitgliedern eingesetzt:
1. Bilfinger R&M Ausbau GmbH, Gneisenaustr. 15, 80992
München, vertreten durch den GF Joachim Mosch
2. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Augsburg, ver-
treten durch Herrn Karl Bauer, Kohlstadtstr. 6, 86459
Gessertshausen
3. Euler Hermes Deutschl.AG, v.d.H.Thomas
Harbrecht, Friedensallee 254, 22763 Hamburg
Verfahrensverlauf
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme
- Sicherungsmaßnahme