Forderungsprüfung
Alpine Bau Deutschland AG
Eching
Das Amtsgericht Landshut hat zur Alpine Bau Deutschland AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2024, Aktenzeichen IN 473/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 473/13
- Registerbezug
- München, HRB 158816
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.08.2024
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
IN 473/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpine Bau Deutschland AG, Fürholzener Str. 12-14, 85386 Eching, vertreten durch die Vorstände Dr. Baumgartner Bernhard, Gomez Andrio Ramon Gregorio, Jainz Frank und Ruiz Rodriguez Oscar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 158816
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Dr. Tschauner Heiko, Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München
1. Die Prüfung der bis 05.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2957 - 2964 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpine Bau Deutschland AG, Fürholzener Str. 12-14, 85386 Eching, vertreten durch die Vorstände Dr. Baumgartner Bernhard, Gomez Andrio Ramon Gregorio, Jainz Frank und Ruiz Rodriguez Oscar
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 158816
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Dr. Tschauner Heiko, Karl-Scharnagl-Ring 5, 80539 München
1. Die Prüfung der bis 05.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2957 - 2964 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 05.08.2024
Verfahrensverlauf
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme
- Sicherungsmaßnahme