Eröffnung des Verfahrens

Alpine Bau Deutschland AG

Eching

Das Amtsgericht Landshut hat über das Vermögen der Alpine Bau Deutschland AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.09.2013, Aktenzeichen IN 473/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 473/13
Registerbezug
München, HRB 158816
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
02.09.2013
Rechtsform
AG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Landshut
- Insolvenzgericht -

Maximilianstraße 20-22, 84028 Landshut
Telefon: 0871/84-0_, Fax: 0871/84-1146

Geschäftsnummer: IN 473/13
(Bitte immer angeben)
Landshut, 1.9.2013

In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der

Alpine Bau Deutschland AG, Fürholzener Str. 12-14, 85386 Eching

Geschäftszweig: Ausführung von Bauleistungen aller Art und Aus-
führung von Bergbauleistungen

Registergericht Amtsgericht München, HRB 158816

ergeht folgender

Beschluss

1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 12:00 Uhr gemäß §§ 2,
3, 11, 17 ff InsO eröffnet.

Gründe:
Der Antrag ist am 19.6.2013 beim Amtsgericht Landshut ein-
gegangen.
Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk Freising - aus
dem Insolvenzsachen dem Amtsgericht Landshut zugewiesen
sind - seinen allgemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest-
stellungen des Gerichts gegeben.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Herr Arndt Geiwitz, Steinmetzstr. 10, 85435 Erding.
Telefon: 08122/2296083
Telefax: 08122/2296084

Ein Gläubigerausschuß wird eingesetzt. Dieser besteht aus
den Mitgliedern:
1. Herr Thomas Harbrecht, c/o Euler Hermes Deutschland
Friedensallee 254, 22763 Hamburg
2. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Augsburg,
Kohlstadtstrasse 6, 86459 Gessertshausen, v.d. Herrn
Karl Bauer
3. Herr Helmut Willer, c/o Bilfinger R&M Ausbau GmbH,
Gneisenaustr. 15, 80992 München
4. Herr Udo Thart, c/o Zurich Versicherung AG, Solmsstr.
27-37, 60252 Frankfurt am Main
5. Reinhold Wolbring, c/o Alpine Bau Deutschland AG, Für-
holzener Str. 12-14, 85386 Eching

3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis zum Ablauf des
07.10.2013 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzu-
melden.

4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses oder die Wahl ande-
rer oder weiterer Mitglieder eines vom Gericht eingesetzten
Gläubigerausschusses gem §§ 67,68, sowie über die in § 66
(evtl. Verpflichtung des Verwalters zur Zwischenrechnungs-
legung), in § 100 (evtl. Unterhaltszahlungen die Schuldne-
rin aus der Insolvenzmasse, falls dieser eine natürliche
Person ist), in § 149 (evtl. Bestimmungen für die Anlegung
oder Hinterlegung von Wertgegenständen), in § 157 (vorläu-
fige Fortführung oder Stillegung des Unternehmens und evtl.
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans), in den §§ 160 und 162 (evtl. Zustim-
mung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insol-
venzverwalters) und § 233 (Aussetzung der Verwertung und
Verteilung der Insolvenzmasse bei vorgelegtem Insolvenz-
plan) bezeichneten Angelegenheiten InsO bezeichneten Ange-
legenheiten wird anberaumt auf

Freitag, den 29.11.2013 um 09:00 Uhr, Sitzungssaal 4.

Hinweis:
die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Hinweis:
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die
einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige
Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, bitte ich mögliche
Wartezeiten zu berücksichtigen.

5. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf

Freitag, den 29.11.2013 um 09:00 Uhr, Sitzungssaal 4.

Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten
keine Benachrichtigung.

Hinweis:
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die
einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige
Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, bitte ich mögliche
Wartezeiten zu berücksichtigen.

Hinweis für die Schuldnerin nach § 184 Abs. 2 Insol-
venzordnung:
Liegt für eine Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel
oder ein Endurteil vor und hat die Schuldnerin bei der
Forderungsprüfung einer solchen Forderung widersprochen, so
obliegt es der Schuldnerin binnen einer Frist von einem
Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen
Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den
Widerspruch zu verfolgen. Dies gilt auch, wenn Widerspruch
gegen das angemeldete Attribut der vorsätzlich begangenen
unerlaubten Handlung erhoben wurde. Nach fruchtlosem Ablauf
dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die
Schuldnerin hat dem Gericht die klageweise Verfolgung des
Anspruchs nachzuweisen. Der Nachweis ist durch Vorlage ei-
ner Bestätigung des zuständigen Prozessgerichts, dass Klage
eingereicht wurde, zu führen.

6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3
InsO).

7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 III InsO beauftragt,
die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend
mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30
InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Er-
öffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch
das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem
Insolvenzgericht.

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  14. Eröffnung des Verfahrens
  15. Sicherungsmaßnahme
  16. Sicherungsmaßnahme