Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Alpine Bau Deutschland AG
Eching
Das Amtsgericht Landshut hat zur Alpine Bau Deutschland AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.08.2014, Aktenzeichen IN 473/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 473/13
- Registerbezug
- München, HRB 158816
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.08.2014
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
IN 473/13
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpine Bau Deutschland
AG, Fürholzener Str. 12-14, 85386 Eching
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
wurden festgesetzt. Beteiligte können den vollständigen Be-
schluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im
Folgenden Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim
Insolvenzgericht Landshut, Maximilianstr. 20-22, 84028 Landshut
einzulegen.
Ist das Verfahren vor dem 1.3.2012 beantragt worden, kann
die Beschwerde auch beim Landgericht Landshut, Maximilianstr.
20-22, 84028 Landshut eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder,
wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit
der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet gemäß §
9 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentli-
che Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine be-
sondere Zustellung vorschreibt. Sie gilt als bewirkt, wenn nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, Feiertag
oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.
Für den Beginn der Beschwerdefrist ist das zuerst eingetretene
Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Be-
kanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle der oben genannten Gerichte.
Sie kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsge-
richts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Ge-
richte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorge-
schrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde ge-
gen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Landshut, Insolvenzgericht, Maximilianstraße 22-24.
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpine Bau Deutschland
AG, Fürholzener Str. 12-14, 85386 Eching
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
wurden festgesetzt. Beteiligte können den vollständigen Be-
schluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde (im
Folgenden Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim
Insolvenzgericht Landshut, Maximilianstr. 20-22, 84028 Landshut
einzulegen.
Ist das Verfahren vor dem 1.3.2012 beantragt worden, kann
die Beschwerde auch beim Landgericht Landshut, Maximilianstr.
20-22, 84028 Landshut eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder,
wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit
der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet gemäß §
9 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentli-
che Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine be-
sondere Zustellung vorschreibt. Sie gilt als bewirkt, wenn nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, Feiertag
oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.
Für den Beginn der Beschwerdefrist ist das zuerst eingetretene
Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Be-
kanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung
zu Protokoll der Geschäftsstelle der oben genannten Gerichte.
Sie kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsge-
richts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Ge-
richte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorge-
schrieben.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde ge-
gen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Landshut, Insolvenzgericht, Maximilianstraße 22-24.
Verfahrensverlauf
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme
- Sicherungsmaßnahme