Insolvenzbekanntmachung

All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH

Ibbenbüren

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.02.2023, Aktenzeichen 81 IN 6/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
81 IN 6/19
Registerbezug
Steinfurt, HRB 10833
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.02.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
37.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die fachlich qualifizierte Beratung und Unterstützung aller Art auf dem Sektor der elektronischen Datenverarbeitung einschließlich Werbung und Unternehmenskommunikation sowie damit zusammenhängende Geschäfte sowie Zusammenstellung und Vertrieb der dafür erforderlichen Komponenten. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreife …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Steiner, Kridtstr. 24, 48619 Heek und Herrn Thimo Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Westbunk, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück

wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer Thimo Buchheister über die geltend gemachten Geschäftsführerhaftungsansprüche durch Zahlung eines Einmalbetrages von 5.000,00 € in die Insolvenzmasse, bestimmt auf

Mittwoch, 08.03.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 15.02.2023

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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