Forderungsprüfung
Storysh Media GmbH
Stadtlohn
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Storysh Media GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 71 IN 53/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 71 IN 53/25
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 21873
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Konzeption und Umsetzung von Webprojekten als Dienstleistung sowie artverwandte Geschäfte und Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 71 IN 53/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21873 eingetragenen Storysh Media GmbH, Wall 7, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Voß, Wall 7, 48703 Stadtlohn
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
71 IN 53/25
Amtsgericht Münster, 02.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21873 eingetragenen Storysh Media GmbH, Wall 7, 48703 Stadtlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Voß, Wall 7, 48703 Stadtlohn
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 221 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
71 IN 53/25
Amtsgericht Münster, 02.11.2026