Masseunzulänglichkeit
All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH
Ibbenbüren
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 81 IN 6/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 6/19
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 10833
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 37.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die fachlich qualifizierte Beratung und Unterstützung aller Art auf dem Sektor der elektronischen Datenverarbeitung einschließlich Werbung und Unternehmenskommunikation sowie damit zusammenhängende Geschäfte sowie Zusammenstellung und Vertrieb der dafür erforderlichen Komponenten. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreife …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Steiner, Kridtstr. 24, 48619 Heek und Herrn Thimo Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Westbunk, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück
wird heute, am 08.09.2026, um 13:56 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 08.09.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Steiner, Kridtstr. 24, 48619 Heek und Herrn Thimo Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Stefan Westbunk, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück
wird heute, am 08.09.2026, um 13:56 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 08.09.2026