Masseunzulänglichkeit
All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH
Ibbenbüren
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2019, Aktenzeichen 81 IN 6/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 81 IN 6/19
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB HRB 10833
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.05.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 37.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die fachlich qualifizierte Beratung und Unterstützung aller Art auf dem Sektor der elektronischen Datenverarbeitung einschließlich Werbung und Unternehmenskommunikation sowie damit zusammenhängende Geschäfte sowie Zusammenstellung und Vertrieb der dafür erforderlichen Komponenten. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreife …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen
All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479
Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thimo
Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren und Herrn Jens Steiner, Kridtstr.
24, 48619 Heek
ist am 13.05.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 14.05.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen
All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479
Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thimo
Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren und Herrn Jens Steiner, Kridtstr.
24, 48619 Heek
ist am 13.05.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 14.05.2019