Forderungsprüfung

All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH

Ibbenbüren

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.10.2020, Aktenzeichen 81 IN 6/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
81 IN 6/19
Registerbezug
Steinfurt, HRB HRB 10833
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
20.10.2020
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
37.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die fachlich qualifizierte Beratung und Unterstützung aller Art auf dem Sektor der elektronischen Datenverarbeitung einschließlich Werbung und Unternehmenskommunikation sowie damit zusammenhängende Geschäfte sowie Zusammenstellung und Vertrieb der dafür erforderlichen Komponenten. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreife …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 6/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 10833 eingetragenen
All about Ashley - Gesellschaft für Kommunikation GmbH, Bergstrang 105, 49479
Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thimo
Buchheister, Bergstrang 105, 49479 Ibbenbüren und Herrn Jens Steiner, Kridtstr.
24, 48619 Heek

Verfahrensbevollmächtigter:

Stefan Westbunk, Hermann-Ehlers-Straße 3, 49082 Osnabrück,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 16.11.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster,
Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B
niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

81 IN 6/19
Amtsgericht Münster, 16.10.2020

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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