Sicherungsmaßnahme

Acker Textilwerk GmbH

Seligenstadt

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Acker Textilwerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2023, Aktenzeichen 8 IN 627/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 627/23
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 20516
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.12.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Sachwalter
Julia Kappel-Gnirs
Stammkapital
600.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Herstellung und Entwicklung von Wirkwaren und Textilien aller Art einschließlich der Veredelung von Textilien und Kunststoffen aller Art, ferner der Vertrieb dieser Erzeugnisse und Entwicklungen sowie der Handel mit Textilien und Kunststoffen aller Art einschließlich des Importes und Exportes.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

8 IN 627/23

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Acker Textilwerk GmbH, Ellenseestraße 35-39, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 20516),
vertreten durch:
1. Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Str. 253, 40474 Düsseldorf, (Geschäftsführer),
2. Petra Niewerth, (Geschäftsführerin),

Auf Antrag der Antragstellerin ist am 11.12.2023 gemäß §270b InsO das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren angeordnet worden. Zur vorläufigen Sachwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114 in Frankfurt am Main bestellt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.12.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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