Forderungsprüfung
Acker Textilwerk GmbH
Seligenstadt
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Acker Textilwerk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 8 IN 627/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 627/23
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 20516
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 600.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung und Entwicklung von Wirkwaren und Textilien aller Art einschließlich der Veredelung von Textilien und Kunststoffen aller Art, ferner der Vertrieb dieser Erzeugnisse und Entwicklungen sowie der Handel mit Textilien und Kunststoffen aller Art einschließlich des Importes und Exportes.
Veröffentlichungstext
8 IN 627/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acker Textilwerk GmbH, Ellenseestraße 35-39, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 20516), vertr. d.: 1. Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Str. 253, 40474 Düsseldorf, (Geschäftsführer), 2. Petra Niewerth, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2026
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 22.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2026