Sicherungsmaßnahme
Dental-Technik Puth GmbH
Seligenstadt
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Dental-Technik Puth GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 8 IN 965/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 965/26
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 22218
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- LL.M. Christoph Nowak
CURATOR AG - Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausführung von Dentallaborleistungen, insbesondere Herstellung und Reparatur von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
8 IN 965/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dental-Technik Puth GmbH, Am Klinggraben 9, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 22218), vertr. d.: 1. Klaus-Jürgen Puth, (Geschäftsführer), ist am 05.11.2026 um 11:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/20 97 39 - 0, Fax: 069/ 20 97 39 - 29 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2026
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2026