Insolvenzbekanntmachung

Autohaus Reichardt GmbH

Offenbach am Main

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Autohaus Reichardt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 8 IN 94/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 94/14
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 42418
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

8 IN 94/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Reichardt GmbH, Wilhelmstraße 46-48, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 42418), vertr. d.: Andreas Reichardt, Kolpingstraße 31, 64859 Eppertshausen, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 04.11.2026
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