Forderungsprüfung
Zollhaus GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Zollhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2023, Aktenzeichen 61 IN 99/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 99/21
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31516
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 40.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb eines Gastronomiebetriebes sowie der Groß- und Einzelhandel mit Getränken und Tabakwaren.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 99/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31516 eingetragenen Zollhaus GmbH, Im Freihafen 2, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cenk Kurtgözoglu, Westerholtstraße 2, 46119 Oberhausen
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.12.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
61 IN 99/21
Amtsgericht Duisburg, 11.12.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31516 eingetragenen Zollhaus GmbH, Im Freihafen 2, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cenk Kurtgözoglu, Westerholtstraße 2, 46119 Oberhausen
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.12.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
61 IN 99/21
Amtsgericht Duisburg, 11.12.2023