Aufhebung des Verfahrens

Zollhaus GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Zollhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2025, Aktenzeichen 61 IN 99/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
61 IN 99/21
Registerbezug
Duisburg, HRB 31516
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.10.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Marcus Nierkens
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
40.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb eines Gastronomiebetriebes sowie der Groß- und Einzelhandel mit Getränken und Tabakwaren.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 99/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31516 eingetragenen Zollhaus GmbH, Im Freihafen 2, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cenk Kurtgözoglu, Westerholtstraße 2, 46119 Oberhausen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marcus Nierkens, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg

wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg über die Aufhebung des Hauptverfahrens gemäß § 200 InsO auf die zulässige und begründete Erinnerung des Insolvenzverwalters vom 04.09.2025 aufgehoben, da sich noch Verwertungshandlungen anschließen. Auf den Erinnerungsschriftsatz vom 04.09.2025 wird insoweit Bezug genommen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

61 IN 99/21
Amtsgericht Duisburg, 08.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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