Aufhebung des Verfahrens
Zollhaus GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Zollhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2025, Aktenzeichen 61 IN 99/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 99/21
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 31516
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Marcus Nierkens
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 40.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb eines Gastronomiebetriebes sowie der Groß- und Einzelhandel mit Getränken und Tabakwaren.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 99/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31516 eingetragenen Zollhaus GmbH, Im Freihafen 2, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cenk Kurtgözoglu, Westerholtstraße 2, 46119 Oberhausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marcus Nierkens, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
wird heute, am 03.09.2025, um 8:22 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 99/21
Amtsgericht Duisburg, 03.09.2025
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 31516 eingetragenen Zollhaus GmbH, Im Freihafen 2, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Cenk Kurtgözoglu, Westerholtstraße 2, 46119 Oberhausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marcus Nierkens, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
wird heute, am 03.09.2025, um 8:22 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
61 IN 99/21
Amtsgericht Duisburg, 03.09.2025