Sicherungsmaßnahme

You-Care GmbH

Bad Vilbel

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur You-Care GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 1829/25 Y-2-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1829/25 Y-2-6
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 127134
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
23.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Nicole Janssen-Carstens
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Personalüberlassung, die Personalvermittlung sowie die Unternehmensberatung im medizinischen Bereich.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1829/25 Y-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der You-Care GmbH, Bahnhofstraße 5, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 127134), vertr. d.: 1. Lukas Schütz, Nidderstraße 17, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), 2. Daniel Cuaresma Vaz, Erzweg 17, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), ist am 22.12.2025 um 09:57 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Nicole Janssen-Carstens, Minnholzweg 2 b, 61476 Kronberg im Taunus, Tel.: 06173/ 78 34 0, Fax: 06173/ 78 34 14 9, E-Mail: kronberg@ra-amend.de, Internet: www.ra-amend.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 22.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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