Forderungsprüfung
You-Care GmbH
Bad Vilbel
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur You-Care GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 1829/25 Y-2-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1829/25 Y-2-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 127134
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Personalüberlassung, die Personalvermittlung sowie die Unternehmensberatung im medizinischen Bereich.
Veröffentlichungstext
810 IN 1829/25 Y-2-6 In dem Insolvenzverfahren You-Care GmbH, Bahnhofstraße 5, 61118 Bad Vilbel (AG Frankfurt am Main, HRB 127134),
wird die Prüfung der bis zum 21.09.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.06.2026
wird die Prüfung der bis zum 21.09.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.06.2026