Verteilungsverzeichnis
Will, Thomas
Walkenried
Das Amtsgericht Osterode am Harz hat zur Will, Thomas eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2022, Aktenzeichen 8 IN 24/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 24/18
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 3887
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 10.03.2022
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt/Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, 30173 Hannover, hat dem Gericht Folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Geschäfts-Nr.: 8 IN 24/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Will, Vor den Birken 1, 37445 Walkenried, Insolvenzverwalter Torsten Gutmann, soll eine
Abschlagsverteilung in Höhe von 500.000,00 € erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 906.541,53 €. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von derzeit 1.863.081,72 €. Forderungen in Höhe von 533.905,58 € wurden für den Ausfall festgestellt und in Höhe von
71.000,38 € bestritten. Diejenigen Gläubiger, deren Forderung bestritten ist, werden auf § 189 InsO hingewiesen. Diejenigen Gläubiger, die Absonderungsrechte geltend gemacht haben, haben in der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO dem Insolvenzverwalter den Nachweis zu führen, dass
und für welchen Betrag sie auf abgesonderte Befriedigung verzichtet haben oder ausgefallen sind. Zur Berücksichtigung bei der Abschlagsverteilung
genügt es, wenn der Gläubiger spätestens innerhalb der Ausschlussfrist nachweist, dass die Verwertung des Gegenstands betrieben wird und
den Betrag des mutmaßlichen Ausfalls glaubhaft macht. In diesem Fall wird der auf die Forderung entfallende Anteil bei der Verteilung zurückbehalten, §190 Abs. 2 InsO. Weiterhin wird auf § 192 InsO verwiesen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung
schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Osterode am Harz, 09.03.2022
Geschäfts-Nr.: 8 IN 24/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Will, Vor den Birken 1, 37445 Walkenried, Insolvenzverwalter Torsten Gutmann, soll eine
Abschlagsverteilung in Höhe von 500.000,00 € erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 906.541,53 €. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von derzeit 1.863.081,72 €. Forderungen in Höhe von 533.905,58 € wurden für den Ausfall festgestellt und in Höhe von
71.000,38 € bestritten. Diejenigen Gläubiger, deren Forderung bestritten ist, werden auf § 189 InsO hingewiesen. Diejenigen Gläubiger, die Absonderungsrechte geltend gemacht haben, haben in der Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO dem Insolvenzverwalter den Nachweis zu führen, dass
und für welchen Betrag sie auf abgesonderte Befriedigung verzichtet haben oder ausgefallen sind. Zur Berücksichtigung bei der Abschlagsverteilung
genügt es, wenn der Gläubiger spätestens innerhalb der Ausschlussfrist nachweist, dass die Verwertung des Gegenstands betrieben wird und
den Betrag des mutmaßlichen Ausfalls glaubhaft macht. In diesem Fall wird der auf die Forderung entfallende Anteil bei der Verteilung zurückbehalten, §190 Abs. 2 InsO. Weiterhin wird auf § 192 InsO verwiesen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung
schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Osterode am Harz, 09.03.2022