Restschuldbefreiung
Will, Thomas
Walkenried
Das Amtsgericht Osterode am Harz hat zur Will, Thomas eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.08.2023, Aktenzeichen 8 IN 24/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osterode am Harz
- Aktenzeichen
- 8 IN 24/18
- Registerbezug
- Göttingen, HRA 3887
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 22.08.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
8 IN 24/18: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Thomas Will, geb. am 28.11.1965, Vor den Birken 1, 37445 Walkenried, Inh. der Firma: "Will Logistics & Consulting e. K.", Bleicheroder Straße 3, 37445 Walkenried (AG Göttingen, HRA 3887), hat der Schuldner beantragt, ihm vorzeitig die Restschuldbefreiung zu erteilen. Der Schuldner hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung glaubhaft gemacht. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a.F. die Restschuldbefreiung vorzeitig zu erteilen, soweit bis zum 29.09.2023 nicht geltend gemacht wird, dass die Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nicht vorliegen oder keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger zu der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung.
Amtsgericht Osterode am Harz, 21.08.2023
Amtsgericht Osterode am Harz, 21.08.2023