Sicherungsmaßnahme

Westend Energy and More GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Westend Energy and More GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2025, Aktenzeichen 810 IN 1312/25 W-10-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1312/25 W-10-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 111906
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.09.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Jan Roth
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Errichtung und der Betrieb von Blockheizkraftwerken zur Versorgung von Grundstücken und Gebäuden mit Energie und Wärme sowie zur Einspeisung von Energie in das Stromnetz und sämtliche damit verbundenen Geschäfte. Ferner der An- und Verkauf von be- und unbebauten Grundstücken, insbesondere deren Entwicklung (Sanierung und Modernisierung, Ausbau von Dachflächen), der Ankauf von Abrissgrundstücken zu …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1312/25 W-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Westend Energy and More GmbH, Flinschstraße 37, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 111906), vertr. d.: Annie Simone Loosen, (Geschäftsführerin), ist am 10.09.2025 um 13:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.09.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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