Forderungsprüfung

WENZEL DesignTec GmbH

Hengersberg

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur WENZEL DesignTec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 651 IN 323/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 323/24
Registerbezug
Deggendorf, HRB 4833
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung und Produktion, Vertrieb und Erbringung von Serviceleistungen von Systemen für den Design-Bereich sowie Vertrieb von Hard- und Software.

Veröffentlichungstext

651 IN 323/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WENZEL DesignTec GmbH, Donaustraße 35, 94491 Hengersberg, vertreten durch den Geschäftsführer Wenzel Frank
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4833
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 30.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 40- 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 09.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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