Insolvenzbekanntmachung
OD Elite Trans GmbH
Aschaffenburg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur OD Elite Trans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 651 IN 108/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 108/23
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14380
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Paketdienstleistungen.
Veröffentlichungstext
651 IN 108/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
OD Elite Trans GmbH, Lierbachstraße 11, 77728 Oppenau, vertreten durch den Geschäftsführer Colicev Oleg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14380
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu dem gerichtlichen Vergleich in dem Zivilprozess
gegen Matthias Braun vor dem Landgericht Aschaffenburg 61 O 20/26 vom 27.10.2026
mit folgendem Inhalt:
1. Der Beklagte und der Beigetretene bezahlen als Gesamtschuldner an den Kläger einen Betrag von 180.000,- Euro zur Abgeltung der streitgegenständlichen Forderung.
2. Dem Beklagten und dem Beigetretenen wird gewährt, den Betrag in monatlichen Raten zu je 30.000, - Euro zu bezahlen, jeweils fällig zum 15. eines jeden Monats, beginnend am 15.12.2026. Geraten der Beklagte und der Beigetretene mit der Zahlung einer Rate mehr als 10 Tage in Rückstand, so wird der gesamte Betrag sofort fällig.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger 10 %, der Beklagte und der Beigetretene als Gesamtschuldner 90 %.
4. Dieser Vergleich kann von beiden Parteien durch Schriftsatz, der bis spätestens 24.11.2026 bei Gericht eingegangen sein muss, widerrufen werden
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
OD Elite Trans GmbH, Lierbachstraße 11, 77728 Oppenau, vertreten durch den Geschäftsführer Colicev Oleg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14380
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zu dem gerichtlichen Vergleich in dem Zivilprozess
gegen Matthias Braun vor dem Landgericht Aschaffenburg 61 O 20/26 vom 27.10.2026
mit folgendem Inhalt:
1. Der Beklagte und der Beigetretene bezahlen als Gesamtschuldner an den Kläger einen Betrag von 180.000,- Euro zur Abgeltung der streitgegenständlichen Forderung.
2. Dem Beklagten und dem Beigetretenen wird gewährt, den Betrag in monatlichen Raten zu je 30.000, - Euro zu bezahlen, jeweils fällig zum 15. eines jeden Monats, beginnend am 15.12.2026. Geraten der Beklagte und der Beigetretene mit der Zahlung einer Rate mehr als 10 Tage in Rückstand, so wird der gesamte Betrag sofort fällig.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger 10 %, der Beklagte und der Beigetretene als Gesamtschuldner 90 %.
4. Dieser Vergleich kann von beiden Parteien durch Schriftsatz, der bis spätestens 24.11.2026 bei Gericht eingegangen sein muss, widerrufen werden
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 04.11.2026