Insolvenzbekanntmachung
Via Regia Logistik GmbH
Kleinostheim
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Via Regia Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 651 IN 341/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 341/24
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 17313
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermittlung, Koordinierung und Durchführung von Transport, Lagerung und Umschlag von Gütern und Waren aller Art.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
651 IN 341/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Via Regia Logistik GmbH, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim, vertreten durch den Liquidator Tarassenko Waldemar
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17313
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen der Insolvenzmasse und Herrn Gerhard Gogel, wonach sämtliche gegen ihn bestehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund durch ratenweise Zahlung eines Betrages von 10.000,00 € vollständig abgegolten und erledigt sind.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Via Regia Logistik GmbH, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim, vertreten durch den Liquidator Tarassenko Waldemar
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17313
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen der Insolvenzmasse und Herrn Gerhard Gogel, wonach sämtliche gegen ihn bestehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund durch ratenweise Zahlung eines Betrages von 10.000,00 € vollständig abgegolten und erledigt sind.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2026