Forderungsprüfung
WENZEL DesignTec GmbH
Hengersberg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur WENZEL DesignTec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2026, Aktenzeichen 651 IN 323/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 323/24
- Registerbezug
- Deggendorf, HRB 4833
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung und Produktion, Vertrieb und Erbringung von Serviceleistungen von Systemen für den Design-Bereich sowie Vertrieb von Hard- und Software.
Veröffentlichungstext
651 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WENZEL DesignTec GmbH, Donaustraße 35, 94491 Hengersberg, vertreten durch den Geschäftsführer Wenzel Frank
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4833
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 39, erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WENZEL DesignTec GmbH, Donaustraße 35, 94491 Hengersberg, vertreten durch den Geschäftsführer Wenzel Frank
Registergericht: Amtsgericht Deggendorf Registergericht Register-Nr.: HRB 4833
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 39, erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.03.2026