Vergütungsfestsetzung
Walter Koppisch GmbH
Stuhr
Das Amtsgericht Syke hat zur Walter Koppisch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.07.2026, Aktenzeichen 15 IN 176/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 176/19
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200454
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 27.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1980
- Stammkapital
- 25.565 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Industrie- und Handelsvertretungen und die mit der Herstellung von Einfriedigungen aller Art verbundenen Geschäfte, wie Planung und Beratung.
Veröffentlichungstext
15 IN 176/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Walter Koppisch GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße 24, 28816 Stuhr (AG Walsrode, HRB 200454), haben der Insolvenzverwalter und der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt, ihre Vergütungen und Auslagen festzusetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Gesamtzuschlag von 75% (25% Betriebsfortführung, 50% Nachfolgelösung) bei einer Berechnungsgrundlage von 204.126,22 € geltend gemacht. Der Insolvenzverwalter hat die Regelvergütung bei einer Berechnungsgrundlage von 197.344,99€ geltend gemacht. Den Gläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Syke, 27.07.2026
Amtsgericht Syke, 27.07.2026