Forderungsprüfung
Walter Koppisch GmbH
Stuhr
Das Amtsgericht Syke hat zur Walter Koppisch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.03.2021, Aktenzeichen 15 IN 176/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 176/19
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 200454
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.03.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1980
- Stammkapital
- 25.565 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Industrie- und Handelsvertretungen und die mit der Herstellung von Einfriedigungen aller Art verbundenen Geschäfte, wie Planung und Beratung.
Veröffentlichungstext
15 IN 176/19 Insolvenzverfahren Walter Koppisch GmbH, Gottlieb-Daimler-Straße
24, 28816 Stuhr (AG Walsrode, HRB 200454),. Die Prüfung der nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen
Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin
können bis zum 29.03.2021 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang
einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch
erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete
Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das
Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 01.03.2021
24, 28816 Stuhr (AG Walsrode, HRB 200454),. Die Prüfung der nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen
Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin
können bis zum 29.03.2021 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang
einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch
erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete
Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das
Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 01.03.2021