Schlusstermin

Vision Protection Organisation GmbH

Bell

Das Amtsgericht Mayen hat zur Vision Protection Organisation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 86/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 86/19
Registerbezug
Koblenz, HRB 15402
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
28.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

7 IN 86/19:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vision Protection Organisation GmbH, Hauptstr. 62, 56745 Bell (AG Koblenz, HRB 15402),
vertreten durch:
Thomas Pütz, St. Florinusstr. 5, 56745 Bell, (Gesellschafter),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walek Barg, Kottenheimer Weg 39, 56727 Mayen,

wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).

Der Schlusstermin (Termin zur Gläubigerversammlung zur Vorbereitung der Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO)) wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und angeordnet (§§ 196, 197, 304, 5 InsO).

Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 07.12.2026.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Stichtag 07.12.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:

- zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
- zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
- zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Der Stichtag entspricht dem Schlusstermin.
Anträge sind schriftlich spätestens zu diesem Stichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Verfahren wird nunmehr schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht die Schlussrechnung mit Belegen nebst Schlussbericht, Verteilungsverzeichnis und Vergütungsantrag vorgelegt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet.
Die eingereichten Unterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts,
St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen, Zimmer 217 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters erfolgt durch Beschluss mit heutigem Datum, welcher getrennt veröffentlicht wird. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, § 9 InsO.

Insolvenzgläubiger können den Vergütungsantrag als auch den Vergütungsfestsetzungsbeschluss beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Mayen, St.-Veit-Str. 38, 56727 Mayen anfordern.

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Mayen, 15.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Schlusstermin
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme