Forderungsprüfung

Vision Protection Organisation GmbH

Bell

Das Amtsgericht Mayen hat zur Vision Protection Organisation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.01.2026, Aktenzeichen 7 IN 86/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 86/19
Registerbezug
Koblenz, HRB 15402
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
08.01.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vision Protection Organisation GmbH, Hauptstr. 62, 56745 Bell (AG Koblenz, HRB 15402), vertr. d.: Thomas Pütz, St. Florinusstr. 5, 56745 Bell, (Gesellschafter),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen
Rang § 38 InsO lfd. Nrn. 8-13 der aktuellen Forderungsliste des Insolvenzverwalters
das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).

Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können

bis zum 23.03.2026

schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Betrag wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.

Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis des Prüfungstermins.

Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38, 56727 Mayen Zimmer Nr. 218 aus.

Die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger der noch zu prüfenden Forderungen wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Mayen, den 29.12.2025
Das Amtsgericht
7 IN 86/19

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Schlusstermin
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme