Eröffnung des Verfahrens
Vision Protection Organisation GmbH
Bell
Das Amtsgericht Mayen hat über das Vermögen der Vision Protection Organisation GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.12.2019, Aktenzeichen 7 IN 86/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mayen
- Aktenzeichen
- 7 IN 86/19
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 15402
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 02.12.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 7 IN 86/19.
Über das Vermögen Vision Protection Organisation GmbH, Hauptstr. 62, 56745 Bell
(AG Koblenz, HRB 15402),
vertreten durch: Thomas Pütz, St. Florinusstr. 5, 56745 Bell, (Gesellschafter),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walek Barg, Kottenheimer Weg 39, 56727 Mayen, wird am 25.11.2019
um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG,
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81
000-820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 10.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28
InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 25.02.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen
oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO)
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier
Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die
Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt.
Amtsgericht Mayen, 27.11.2019 .
Über das Vermögen Vision Protection Organisation GmbH, Hauptstr. 62, 56745 Bell
(AG Koblenz, HRB 15402),
vertreten durch: Thomas Pütz, St. Florinusstr. 5, 56745 Bell, (Gesellschafter),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walek Barg, Kottenheimer Weg 39, 56727 Mayen, wird am 25.11.2019
um 12:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG,
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228 / 81 000-56, Fax: 0228 / 81
000-820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 10.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der
Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen
gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28
InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 25.02.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
· die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
· Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen
oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO)
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier
Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die
Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt.
Amtsgericht Mayen, 27.11.2019 .