Insolvenzbekanntmachung

Via Regia Logistik GmbH

Kleinostheim

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Via Regia Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen 651 IN 341/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 341/24
Registerbezug
Aschaffenburg, HRB 17313
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
23.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vermittlung, Koordinierung und Durchführung von Transport, Lagerung und Umschlag von Gütern und Waren aller Art.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

651 IN 341/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Via Regia Logistik GmbH, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim, vertreten durch den Liquidator Tarassenko Waldemar
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17313
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen der Insolvenzmasse und dem Liquidator Herrn Waldemar Tarassenko, wonach sämtliche gegen ihn bestehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund durch Zahlung eines Betrages von 2.000,00 € sowie Abtretung sämtlicher ihm gegen Herrn Gerhard Gogel zustehender Forderungen an die Insolvenzmasse vollständig abgegolten und erledigt sind.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.05.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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