Forderungsprüfung
Via Regia Logistik GmbH
Kleinostheim
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur Via Regia Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2025, Aktenzeichen 651 IN 341/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 341/24
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 17313
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vermittlung, Koordinierung und Durchführung von Transport, Lagerung und Umschlag von Gütern und Waren aller Art.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
651 IN 341/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Via Regia Logistik GmbH, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim, vertreten durch den Liquidator Tarassenko Waldemar
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17313
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 5 & 6, erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Via Regia Logistik GmbH, Lindigstraße 12, 63801 Kleinostheim, vertreten durch den Liquidator Tarassenko Waldemar
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17313
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 02.10.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 5 & 6, erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 11.09.2025