Insolvenzbekanntmachung

Verwaltung S&K Fonds GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Verwaltung S&K Fonds GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 67g IN 142/13.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 142/13
Registerbezug
Hamburg, HRB 103512
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
23.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Erwerb, das Halten und das Verwalten eigener Beteiligungen, u.a. als Komplementärin an Kommanditgesellschaften.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103512 eingetragenen Verwaltung S&K Fonds GmbH, Rathausmarkt 10, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Hauke Bruhn, und Thomas Gloy, c/o Elke Gloy

wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 950,23 EUR die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).

Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67g IN 142/13
Amtsgericht Hamburg, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Insolvenzbekanntmachung
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten