Insolvenzplan
Balzer, Dominik
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Balzer, Dominik eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 67a IN 120/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 120/26
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 130846
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
67a IN 120/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dominik Balzer, Lagerstraße 17, 20357 Hamburg, handelnd unter: TK-Scampi Dominik Balzer e.K. (AG Hamburg, HRA 130846), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 23.11.2026, 11:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2026
a) Erörterung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 23.11.2026, 11:00 Uhr, B405, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Hamburg, 05.11.2026