Forderungsprüfung

EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 67b IN 143/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 143/26
Registerbezug
Hamburg, HRB 166860
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen auch als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin der EBI Biostrom I GmbH & Co. KG.

Veröffentlichungstext

67b IN 143/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EBI Biostrom I Verwaltungsgesellschaft mbH c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH, Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, Jungfernstieg 51, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 166860), vertr. d.: 1. Prof. Dr. Claudia Maria Leimkühler, (Geschäftsführerin), ist Frau Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner als Insolvenzverwalter über das Vermögen der EBI V Biostrom GmbH & Co. KG c/o Kontora Kapitalverwaltungs GmbH angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 05.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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