Insolvenzbekanntmachung

Uli`s Motorradladen GmbH

Dreieich

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur Uli`s Motorradladen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.02.2026, Aktenzeichen 8 IN 984/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 984/25
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 40289
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1995
Stammkapital
150.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit sowie Im- und Export von Motorrädern und Motorradteilen.

Veröffentlichungstext

8 IN 984/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Uli`s Motorradladen GmbH, Am Molkenborn 1, 63303 Dreieich (AG Frankfurt am Main, HRB 40289), vertr. d.: Christian R. Beyer, Frankfurter Straße 59a, 61206 Wöllstadt, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 30.01.2026 berichtigt worden.

Statt AG Offenbach am Main, HRB 40289 muss es richtig heißen: AG Frankfurt am Main, HRB 40289

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten