Forderungsprüfung
AbReMo UG (haftungsbeschränkt)
Mühlheim
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur AbReMo UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 8 IN 341/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 341/22
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 47620
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 3.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Durchführung von Abbrucharbeiten, Entsorgung, Schrotthandel, Renovierungsarbeiten, Montageservice und Hausmeisterservice.
Veröffentlichungstext
8 IN 341/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AbReMo UG (haftungsbeschränkt), Friedensstraße 57, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 47620), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.11.2026
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.01.2027 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.11.2026