Forderungsprüfung
TUMA Baudienstleistungen GmbH
Aschaffenburg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur TUMA Baudienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 652 IN 296/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 652 IN 296/21
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 15800
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Baudienstleistungen aller Art
Veröffentlichungstext
654 IN 296/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TUMA Baudienstleistungen GmbH, Mühlstraße 100, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Kazmarzik Isabell
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 15800
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8- 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TUMA Baudienstleistungen GmbH, Mühlstraße 100, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Kazmarzik Isabell
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 15800
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8- 10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2026