Insolvenzbekanntmachung
TUMA Baudienstleistungen GmbH
Aschaffenburg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur TUMA Baudienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2024, Aktenzeichen 652 IN 296/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 652 IN 296/21
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 15800
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.04.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Baudienstleistungen aller Art
Veröffentlichungstext
654 IN 296/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TUMA Baudienstleistungen GmbH, Mühlstraße 100, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Kazmarzik Isabell
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 15800
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem
Vergleich zwischen der Insolvenzverwalterin RAin Lucia Köbert und dem ehemaligen
Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Mahir Acig, dahingehend, dass dieser zur
Abgeltung der Ansprüche der Masse ihm gegenüber einen Betrag in Höhe von 7.500,00 €
in die Masse zahlt. Im Gegenzug sind sämtliche Ansprüche der Masse gegenüber Herrn
Acig ausgeglichen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.05.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TUMA Baudienstleistungen GmbH, Mühlstraße 100, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Kazmarzik Isabell
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 15800
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu einem
Vergleich zwischen der Insolvenzverwalterin RAin Lucia Köbert und dem ehemaligen
Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Mahir Acig, dahingehend, dass dieser zur
Abgeltung der Ansprüche der Masse ihm gegenüber einen Betrag in Höhe von 7.500,00 €
in die Masse zahlt. Im Gegenzug sind sämtliche Ansprüche der Masse gegenüber Herrn
Acig ausgeglichen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.05.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2024