Forderungsprüfung
Transline GmbH
Ludwigshafen am Rhein
Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat zur Transline GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 3 b IN 367/23 Lu.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 b IN 367/23 Lu
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 65886
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 21.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Steffen Rauschenbusch
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Transporten im gewerblichen Güternah- und Güterfernverkehr sowie im internationalen Güterkraftverkehr.
Veröffentlichungstext
3 b IN 367/23 Lu
16.07.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transline GmbH, vertr. d. d. GF, Rheinfeldstraße 59, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65886),
vertreten durch:
Aron Micu, vormals Bunsenstraße 4, 67069 Ludwigshafen am Rhein, jetzt: unbekannten Aufenthaltes (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11+12, 68161 Mannheim
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 26.08.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 13.08.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
16.07.2026
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Transline GmbH, vertr. d. d. GF, Rheinfeldstraße 59, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 65886),
vertreten durch:
Aron Micu, vormals Bunsenstraße 4, 67069 Ludwigshafen am Rhein, jetzt: unbekannten Aufenthaltes (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, O 3, 11+12, 68161 Mannheim
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 26.08.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 13.08.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin