Aufhebung des Verfahrens

TL Transporte Lewandowski GmbH

Dortmund

Das Amtsgericht Dortmund hat zur TL Transporte Lewandowski GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 259 IN 83/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 83/19
Registerbezug
Dortmund, HRB 31180
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Kühl- und Distributionslogistik.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 83/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31180 eingetragenen TL Transporte Lewandowski GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Lewandowski, Hans-Stoll-Str. 282, 21035 Hamburg

Verfahrensbevollmächtigte:
ASL Allgemeine Soziale Lebenshilfe gGmbH Schuldner- & Verbraucherberatung Beratungsstelle Dortmund, Westenhellweg 47, 44137 Dortmund

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund

wird heute, am 06.10.2026, um 16:38 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

259 IN 83/19
Amtsgericht Dortmund, 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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