Forderungsprüfung
Tatcraft GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Tatcraft GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2023, Aktenzeichen 810 IN 1142/22 T-17-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1142/22 T-17-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106721
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.11.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 126.172 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betreiben einer Do it yourself (DIY)-Werkstatt, der Aufbau von Marken im DIY-Bereich, die Zurverfügungstellung von Handwerkszeug und Handwerksmaschinen, der Aufbau eines Kurssystems sowie die Abwicklung von Auftragsarbeiten und hiermit zusammenhängender Aufbau von Marken im Gastronomiebereich sowie die Beratung von Firmen im Markenumfeld.
Veröffentlichungstext
810 IN 1142/22 T-17-6 - In dem Insolvenzverfahren Tatcraft GmbH, Gwinnerstraße 42, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 106721),
vertreten durch:
1. Fabian Winopal, (Geschäftsführer),
2. Tim Raoul Fleischer, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.11.2023
vertreten durch:
1. Fabian Winopal, (Geschäftsführer),
2. Tim Raoul Fleischer, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 22.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 06.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.11.2023