Insolvenzbekanntmachung
Tatcraft GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Tatcraft GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1142/22 T-17-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1142/22 T-17-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 106721
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 126.172 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betreiben einer Do it yourself (DIY)-Werkstatt, der Aufbau von Marken im DIY-Bereich, die Zurverfügungstellung von Handwerkszeug und Handwerksmaschinen, der Aufbau eines Kurssystems sowie die Abwicklung von Auftragsarbeiten und hiermit zusammenhängender Aufbau von Marken im Gastronomiebereich sowie die Beratung von Firmen im Markenumfeld.
Veröffentlichungstext
810 IN 1142/22 T-17-6 In dem Insolvenzverfahren Tatcraft GmbH erhalten die Gläubiger bis zum 09.11.2026 Gelegenheit zu dem nachfolgenden Antrag des Insolvenzverwalters schriftlich Stellung zu nehmen:
Zustimmung zum Abschluss der nachfolgenden Vergleichsvereinbarungen:
1. Die geschäftsführende Mitgesellschafterin der Schuldnerin, die WIN! PALS & VENTURES GmbH, zahlt zur Abgeltung der bestehenden Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung nach §§ 129 Abs. 1, 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 S. 1 InsO einen Betrag in Höhe von 8.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Der Vergleichsbetrag ist zum 1. eines Monats nach Abhaltung und Zustimmung der besonderen Gläubigerversammlung auf das Insolvenzverfahrenskonto zu zahlen.
2. Der geschäftsführende Gesellschafter der Schuldnerin, Herr Tim Raoul Fleischer, zahlt zur Abgeltung der bestehenden Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung nach §§ 129 Abs. 1, 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 S. 1 InsO einen Betrag in Höhe von 8.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Der Vergleichsbetrag ist in einer Anfangsrate in Höhe von 4.000,00 € sowie 8 weiteren Raten à 500,00 € jeweils zum 1. eines Monats nach Abhaltung und Zustimmung der besonderen Gläubigerversammlung auf das Insolvenzverfahrenskonto zu zahlen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 16.10.2026
Zustimmung zum Abschluss der nachfolgenden Vergleichsvereinbarungen:
1. Die geschäftsführende Mitgesellschafterin der Schuldnerin, die WIN! PALS & VENTURES GmbH, zahlt zur Abgeltung der bestehenden Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung nach §§ 129 Abs. 1, 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 S. 1 InsO einen Betrag in Höhe von 8.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Der Vergleichsbetrag ist zum 1. eines Monats nach Abhaltung und Zustimmung der besonderen Gläubigerversammlung auf das Insolvenzverfahrenskonto zu zahlen.
2. Der geschäftsführende Gesellschafter der Schuldnerin, Herr Tim Raoul Fleischer, zahlt zur Abgeltung der bestehenden Ansprüche aus insolvenzrechtlicher Anfechtung nach §§ 129 Abs. 1, 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 S. 1 InsO einen Betrag in Höhe von 8.000,00 € an die Insolvenzmasse.
Der Vergleichsbetrag ist in einer Anfangsrate in Höhe von 4.000,00 € sowie 8 weiteren Raten à 500,00 € jeweils zum 1. eines Monats nach Abhaltung und Zustimmung der besonderen Gläubigerversammlung auf das Insolvenzverfahrenskonto zu zahlen.
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Zustimmung als erteilt, § § 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr.1., 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Der vollständige Antrag des Insolvenzverwalters liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 16.10.2026