Forderungsprüfung
Synova Engineering GmbH
Solms
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Synova Engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 151/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 151/19
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 1738
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 62.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung und Konstruktion von Verfahren, Vorrichtungen, Werkzeugen und Produkten im Maschinenbau und der Kunststofftechnik.
Termine und Fristen
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- Forderungen anmelden bis
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
3 IN 151/19: In dem Insolvenzverfahren Synova Engineering GmbH, Riemannstraße 3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB 1738), vertr. d.: Martin Bunnemann, Borngasse 20, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 16.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 28.12.2026 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 16.11.2026 und dem vorstehenden Stichtag 28.12.2026 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 30.09.2026
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 28.12.2026 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 16.11.2026 und dem vorstehenden Stichtag 28.12.2026 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 30.09.2026