Insolvenzbekanntmachung

Augustin GmbH

Wetzlar-Münchholzhausen

Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Augustin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 3 IN 102/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 102/17
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6884
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Hausmeisterservice, inkl. Winterdienst, Objektreinigung und Montagen von Fertigteilen

Veröffentlichungstext

3 IN 102/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Augustin GmbH, Gießener Straße 51, 35581 Wetzlar-Münchholzhausen (AG Wetzlar, HRB 6884), vertr. d.: Christiane Ellen Augustin, Gießener Straße 51, 35581 Wetzlar-Münchholzhausen, (Geschäftsführerin), ist am 05.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 05.10.2026
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