Sicherungsmaßnahme

Synova Engineering GmbH

Solms

Das Amtsgericht Wetzlar hat zur Synova Engineering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.09.2019, Aktenzeichen 3 IN 151/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 151/19
Registerbezug
Wetzlar, HRB 1738
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
27.09.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Carsten Koch
Im Handelsregister seit
1994
Stammkapital
62.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung und Konstruktion von Verfahren, Vorrichtungen, Werkzeugen und Produkten im Maschinenbau und der Kunststofftechnik.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

3 IN 151/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Synova
Engineering GmbH, Riemannstraße 3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRB 1738), vertr.
d.: Martin Bunnemann, Riemannstraße 3, 35606 Solms, (Geschäftsführer), ist am
27.09.2019 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781
Weilburg, Tel.: 06471-516630, Fax: 06471-516639, E-Mail:
c.koch@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu bestellt
worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden.

Amtsgericht Wetzlar, 27.09.2019

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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