Vergütungsfestsetzung
Stüdemann Personal Service GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Stüdemann Personal Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 67g IN 396/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 396/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 37774
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 12.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1987
- Stammkapital
- 76.700 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Personal-Service für Industrie und Handel in Form der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 396/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37774 eingetragenen Stüdemann Personal Service GmbH, Billstedter Hauptstraße 101, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Hübner,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen nach § 38 InsO 892.911,93 EUR und nach § 39 InsO Abs. 1
Nr. 1 InsO 15.140,00 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 1.102.231,05 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 396/19
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37774 eingetragenen Stüdemann Personal Service GmbH, Billstedter Hauptstraße 101, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Hübner,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen nach § 38 InsO 892.911,93 EUR und nach § 39 InsO Abs. 1
Nr. 1 InsO 15.140,00 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 1.102.231,05 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67g IN 396/19
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026