Vergütungsfestsetzung

Stüdemann Personal Service GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Stüdemann Personal Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 67g IN 396/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 396/19
Registerbezug
Hamburg, HRB 37774
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
12.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1987
Stammkapital
76.700 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Personal-Service für Industrie und Handel in Form der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 396/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 37774 eingetragenen Stüdemann Personal Service GmbH, Billstedter Hauptstraße 101, 22117 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kathrin Hübner,

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen nach § 38 InsO 892.911,93 EUR und nach § 39 InsO Abs. 1
Nr. 1 InsO 15.140,00 EUR.

Zur Verteilung steht ein Betrag von 1.102.231,05 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.

67g IN 396/19
Amtsgericht Hamburg, 12.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Aufhebung des Verfahrens
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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